Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Hinweise

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie am Ende des Dokumentes eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!

Notwendige Unterlagen

Für diesen Antrag sind folgende Anlagen nötig, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

 

  • Ausweisdokumente, Geburtsurkunde
     
  • Wenn Vormund / Betreuer: Betreuerausweis / Bestallungsurkunde
     
  • Mietvertrag (nur bei privater Wohnung)
     
  • Einkommensnachweise (z. B. Lohnzettel, Kindergeldbescheid)
     
  • Unterhaltstitel (z. B. Verpflichtungserklärung, Urteil)
     
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten im In- und Ausland

 

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

 

• mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder

 

• dem authega-Softwarezertifikat ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Eine Verifizierung kann auch über das Unternehmenskonto durchgeführt werden. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich mit dem Unternehmenskonto-Zertifikat ausweisen.

 

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto oder Unternehmenskonto auszuweisen? Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Landshut.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut,
poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Antragsteller
Antragstellung
Angabe weiterer Personen
Ausländerrechtlicher Status (§§ 1 und 1 a AsylbLG)
Ausländerrechtlicher Status (Fortsetzung)
Leistungen für die Unterkunft (§ 3 Abs. 2 AsylbLG)
Einkommen (§ 7 Abs. 1 und 2 AsylbLG)

Es sind alle Einnahmen und Bezüge ohne Rücksicht auf ihre Höhe oder ihrer Herkunft anzugeben. Dies gilt auch für Einnahmen und Bezüge, die nicht der Sozialversicherungs- oder Steuerpflicht unterliegen oder im Ausland erzielte Einnahmen! Die Höhe ist nachzuweisen. Als Nachweis dienen regelmäßig Bescheide, Verdienstbescheinigungen, Kontoauszüge etc. Nach Möglichkeit ist der Monatsbetrag der Nettozahlung anzugeben!

Vom Einkommen abzusetzende Beträge (§ 7 Abs. 3 AsylbLG)
Vermögen (§ 7 Abs. 1 und 5 AsylbLG)

Als Vermögen bezeichnet man die Gesamtheit der einer Person gehörenden, in Geld schätzbaren, verwertbaren Güter udn Rechte (z. B. Forderungen und Nutzungsrechte) mit einer gewissen Wertigkeit. Tragen Sie im Zweifel das vermeitliche Vermögen ein, damit die leistende Behöre entscheiden kann, ob es sich wirklich um Vermögen handelt! Dies gilt auch für Vermögen im Ausland.

Wiederherstellung des Nachrangs der Leistungen nach dem AsylbLG

Vorrangige Sozialleistungen, Kindergeld und sonstige Ansprüche (§§ 7 Abs. 4 und 9 Abs. 4 AsylbLG, §§ 102 ff. SGB X, § 93 SGB XII, § 74 EStG)

Unterhaltsansprüche nach bürgerlichen Recht (§ 7 Abs. 4 AsylbLG, § 93 SGB XII) gegenüber Dritten.

Aufenthaltsverhältnisse (§ 10 a und 10 b AsylbLG)
Weitere Angaben
Antragsbegründung
Hinweise und Schlusserklärung

Antragstellung per Post notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Landratsamt schicken.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie an dieser Stelle eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!