Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Hinweise

Notwendige Unterlagen

Für diesen Antrag sind folgende Anlagen nötig, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen, wenn vorhanden:

  • Ausweisdokument und ggf. Aufenthaltstitel
     

  • Ggf. Betreuerausweis
     

  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Feststellung des Grades der Behinderung
     

  • Rentenbescheid in vollständiger Ausfertigung
     

  • Beitragsbescheid der Kranken- und Pflegeversicherung
     

  • Nachweis über Kosten der Unterkunft (z. B. Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostenabrechnungen)
     

  • Bescheid über Wohngeld
     

  • Sämtliche Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Unterhaltstitel, Jobcenter-Bescheid, Zusatzrenten, Kindergeld, Zinseinnahmen)
     

  • Aktuelle Versicherungspolicen bzw. Beitragsrechnungen (z. B. Haftpflichtversicherung)
     

  • Lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Konten im In- und Ausland
     

  • Nachweis über vorhandenes Vermögen (z. B. Sparbuch, Bausparvertrag, Lebensversicherung, KFZ-Schein)

 

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

 

• mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder

 

• dem authega-Softwarezertifikat ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Eine Verifizierung kann auch über das Unternehmenskonto durchgeführt werden. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich mit dem Unternehmenskonto-Zertifikat ausweisen.

 

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto oder Unternehmenskonto auszuweisen? Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Landshut.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut,
poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Antragsteller
Antrag
Weitere Personen
Mehrbedarfe (§ 30 SGB XII, § 42 Nummer 2 SGB XII, § 42 b SGB XII)
Kranken- und Pflegeversicherung (§ 32 SGB XII, § 42 Nummer 2 SGB XII und § 264 Absatz 2 SGB V)
Bedarfe für die Unterkunft (§ 35 SGB XII, § 42 Nummer 4 SGB XII, § 42 a SGB XII)
Bedarfe für die Heizung und die zentrale Warmwasserversorgung (§ 35 SGBXII, § 42 Nummer 4 SGB XII, § 42 a SGB XII)
Einkommen (§§ 82 ff SGB XII)

Es sind alle Einnahmen und Bezüge ohne Rücksicht auf ihre Herkunft anzugeben (auch solche aus dem Ausland). Dies gilt auch für Einnahmen und Bezüge, die nicht der Sozialversicherungs- oder Steuerpflicht unterliegen! Die HÖhe der Bezüge ist nachzuweisen. Als Nachweis dienen regelmäßig Bescheide, Verdienstabrechnungen, Kontoauszüge und so weiter. Nach Möglichkeit ist der Monatsbetrag anzugeben.

Zum Arbeitseinkommen gehören insbesondere die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb sowie aus der Land- und Forstwirtschaft.

Vom Einkommen abzusetzende Beträge (§ 82 Absatz 2 SGB XII)
Vermögen (§ 90 SGB XII)

Als Vermögen bezeichnet man die Gesamtheit der einer Person gehörenden, in Geld schätzbaren, verwertbaren Güter und Rechte (zum Beispiel Forderungen und Nutzungsrechte) mit einer gewisen Wertigkeit. Tragen Sie im Zweifel das vermeintliche Vermögen ein, damit die leistende Behörde entscheiden kann, ob es sich wirklich um Vermögen handelt (auch Vermögen im Ausland)!

Angaben für Versorgungsleistungen nach dem BVG oder entsprechend anwendbarer Gesetze (ab 01.01.2024 SGB XIV)

Folgende Angehörige der nachfragenden Person bzw. Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft sind durch Kriegsereignisse gefallen oder vermisst oder haben aufgrund der Ursache ihrer Hilfebedürftigkeit (Minderung der Erwerbsfähigkeit, Behinderung, Krankheit oder Ähnliches) Ansprüche nach dem BVG, OEG, SVG, ZDG, BPoIG, IfSG, HHG, StrRehaG, VwRehaG oder AntiDHG oder nach dem SGB XIV

Wiederherstellung des Nachrangs der Sozialhilfe

Unterhaltsansprüche nach bürgerlichen Recht (§ 94 Absatz 1 SGB XII) von minderjährigen Kindern gegenüber ihren Eltern, von Ehegatten oder Lebenspartner/-innen gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartner/-in und von Müttern nichtehelicher Kinder

Unterhaltsansprüche nach bürgerlichen Recht (§ 94 Absatz 1 a SGB XII)  von volljährigen Kindern gegenüber ihren Eltern und von Eltern gegenüber ihren Kindern

Vorrangige Sozialleistungen und Kindergeld (§§ 102 ff. SGB X, § 74 EStG)

Sonstige vorrangige Ansprüche (§ 93 SGB XII, §§ 115 und 116 SGB X)

Aufenthaltsverhältnisse (§98 Absatz 1 bis 5 SGB XII)
Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§ 98 Absatz 6 SGB XII)
Kontoverbindung

Zu erbringende Leistungen sollen auf folgendes Konto überwiesen werden

Ergänzende Angaben und Angaben zur Pflegebedürftigkeit
Antragsbegründung
Hinweise und Schlusserklärung
Versicherung der Richtigkeit der Angaben
Mitwirkungspflichten
Hinweise zum Datenschutz
Geltendmachung von Ansprüchen
Bestätigung Richtigkeit und Vollständigkeit
Anwesenheit Dolmetscher/in für barrierefreie Kommunikation oder Fremdsprachen

Antragstellung per Post notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Landratsamt schicken.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.