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Antrag auf Spielhallenerlaubnis

Gemäß § 33i Gewerbeordnung und § 24 Glücksspielstaatsvertrag

 

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Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

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Hinweis nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Datenschutz.aspx abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie am Ende des Dokumentes eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!

Notwendige Unterlagen

Für diesen Antrag sind folgende Anlagen nötig, im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein:

 

  • Führungszeugnis
     
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Antragsteller / Vertreter der juristischen Person
     
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen
     
  • Auszug aus dem Handelsregister
     
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
     
  • Auskunft des Amtsgerichts über Einträge im Schuldenverzeichnis
     
  • Gewerbliche Spielhallenerlaubnis 
     
  • Sozialkonzept einschließlich Schulungsnachweis
     
  • Werbekonzept 
     
  • Informationskonzept
     
  • Unterlassungserklärung
     
  • Baugenehmigung
     
  • Grundriss mit Aufstellplan

 

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

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poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Antragsteller
Staatsangehörigkeit
Juristische Person
Anhängige Verfahren
Angaben über den Betrieb
Beschreibung bzw. Bezeichnung der Spielgeräte bzw. des genehmigungspflichtigen Spieles
Notwendige Angaben und Unterlagen (im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein)
Versicherung

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie an dieser Stelle eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!

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