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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)

 

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Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Hinweise

Die nachstehenden Hinweise für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO) sind zu berücksichtigen:

 

Grundsätze

Bei der Prüfung der Anträge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen sind auf dringende Fälle zu beschränken. Es können z. B. folgende Gründe maßgebend sein:

 

  • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
  • termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen 
  • Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen
  • Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- oder Genussmitteln und Getränken
  • Beförderungen von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reit- und Fahrturnieren (auch mit Anhänger)
  • Beförderungen von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfinden Viehmärkten
  • Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen
  • Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z. B. Requisiten, Musikinstrumente)

Ausnahmen können auf für Lastkraftwagen bis zu 2,8 t zulässigen Gesamtgewicht mit Anhänger erteilt werden.

 

Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte rechtfertigen keine Ausnahme von den Vorschriften des § 30 Abs. 3 StVO. Der Antragsteller hat entsprechende Unterlagen beizubringen. Der Beförderungsweg ist vorzuschreiben, soweit das aus verkehrlichen Gründen geboten ist.

 

Mindestmotorleistung

Ausnahmegenehmigungen dürfen nur für Kraftfahrzeuge erteilt werden, die eine Mindestmotorleistung von 4,4 kW (6PS) je Tonne des zulässigen Gesamtgewichtes des Kraftfahrzeuges und der jeweiligen Anhängelast erreichen.

 

Grenzüberschreitender Verkehr

Ausnahmegenehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass die deutschen und ausländischen Grenzzollstellen zu dem Zeitpunkt der voraussichtilchen Ankunft an der Grenze zur Abfertigung von LKW-Ladungen besetzt sind.

 

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie am Ende des Dokumentes eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!

Notwendige Unterlagen

Für diesen Antrag sind folgende Anlagen nötig, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Bescheinigung der für den Versandort zustänidgen Güterabfertigung der DB über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung 
     

  • Für Dauergenehmiung: Nachweis der zuständigen IHK
     

  • Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung)

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich werden

 

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Informationen zur BayernID

Unternehmen können sich über das Unternehmenskonto verifizieren und somit Online-Dienste nutzen. Das aufgerufene Formular wird automatisch mit den Daten des Unternehmenskontos befüllt.

Informationen zum Unternehmenskonto

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto / Unternehmenskonto anzumelden?

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Josef-Neumeier-Allee 1, 84051 Essenbach, poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 08703 9073-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

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Organisationsbezogene Daten

Angaben zum Vertreter der Organisation:

Angaben zum Vorhabensträger
Antragsteller
Angaben zum Antrag
Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von
Dokumenten-Upload

Es ist nur ein Upload von PDF-Dokumenten sowie Bildern im JPG- oder PNG-Format möglich.

Antragstellung per Post

 

Sie möchten den Antrag per Post stellen?

 

Dazu gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)
  2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt
  3. Bitte drucken Sie diese Datei aus
  4. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie an dieser Stelle eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!

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