Der Freistaat würdigt mit Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr den mutigen Einsatz zur Rettung von Menschenleben, denn die Retter setzen ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen: "Helfen statt Wegsehen!".
Die Bayerische Rettungsmedaille wird seit 1952 an Personen verliehen, die zur Abwendung von Lebensgefahr für Menschen oder zur Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr ihr eigenes Leben eingesetzt haben.
Seit 1984 wird zudem die Christophorus-Medaille für Rettungstaten verliehen, die unter besonders schwierigen Umständen aber ohne unmittelbare Lebensgefahr für den Retter ausgeführt worden sind.
Beide Auszeichnungen werden vom Bayerischen Ministerpräsidenten im Rahmen einer Feierstunde überreicht.
Ein entsprechender Auszeichnungsvorschlag kann von jedermann bei der Regierung oder Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bereich die Rettungstat stattgefunden hat, eingereicht werden.