Anzeige von Bienenvölkern

gemäß §1a Bienenseuchen-Verordnung

Hinweise

Jeder Halter von Bienen ist verpflichtet, seine Bienenhaltung unter Angabe von

 

  • Name
  • Adresse
  • Anzahl der Bienenvölker
  • Standorte der Bienenvölker (falls abweichend von der Adresse)

registrieren zu lassen. Dies gilt auch für Hobbyhalter, unabhängig von der Bestandsgröße. Die Registrierung erfolgt beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Landwirt- schaftsamt) sowie beim zuständigen Veterinäramt.

 

1. Registrierung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Klötzlmüllerstraße 3, 84034 Landshut, Tel.: 0871 603-119
Hier wird der Betrieb registriert (HI-Tier) und eine Betriebsnummer zugeteilt.
Sobald Sie diese erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige
Veterinäramt.

 

2. Registrierung beim Landratsamt Landshut, Veterinäramt
Veldener Str. 15, 84036 Landshut, Tel.: 0871 408-4000, Fax: 0871 408-1007
E-Mail:
veterinaeramt@landkreis-landshut.de

 

-Für den Antrag wird Ihre Betribesnummer benötigt.  Betriebsnummern werden für den Landkreis Landshut vom Landwirtschaftsamt Landshut vergeben (0871 603-0)

Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

 

• mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder

 

• dem authega-Softwarezertifikat ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Eine Verifizierung kann auch über das Unternehmenskonto durchgeführt werden. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich mit dem Unternehmenskonto-Zertifikat ausweisen.

 

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto oder Unternehmenskonto auszuweisen? Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Landshut.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut,
poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Organisationsbezogene Daten
Antragsteller
Standort(e) der Bienenvölker:

Antragstellung per Post notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Landratsamt schicken.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.