Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen

Anzeige nach § 53 KrWG

Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Hinweis

Die Gebühren liegen zwischen 25,00 EUR und 3.000,00 EUR.

Notwendige Unterlagen

Für diesen Antrag sind folgende Anlagen nötig, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:
 

  • Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
    (nur notwendig, wenn zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (§ 54 Absatz 3 Nummer 2 KrWG)
     

  • Registrierungsurkunde
    (nur notwendig, wenn zertifizierter EMAS-Betrieb (§ 12 Absatz 1 Nummer 4 AbfAEV)

 

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

 

• mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder

 

• dem authega-Softwarezertifikat ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Eine Verifizierung kann auch über das Unternehmenskonto durchgeführt werden. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich mit dem Unternehmenskonto-Zertifikat ausweisen.

 

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto oder Unternehmenskonto auszuweisen? Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Landshut.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut,
poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Organisationsbezogene Daten
Anzeigender
Antragsdaten

Gewerbeanmeldung

Tätigkeiten
Art der Tätigkeit
Befreiung der Erlaubnispflicht

Das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen ist nach § 54 Absatz 1 Satz 1 KrWG grundsätzlich erlaubnispflichtig. Der Betrieb ist auf Grund einer oder mehrerer der genannten Tatbestände aber von der Erlaubnispflicht befreit und daher nach § 53 Absatz 1 Satz 1 KrWG nur anzeigepflichtig:

Dokumenten-Upload

Sofern an dieser Stelle keine Uploads gefordert werden, müssen auf dieser Seite keine Angaben gemacht werden.

Betriebsinhaber
Für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person (sofern nicht mit dem Betriebsinhaber identisch)
Frei für Vermerke des Anzeigenden (Angaben freiwillig)
Versicherung

Es wird versichert, dass

Antragstellung per Post notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Landratsamt schicken.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.