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Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis

für das Einleiten von in einer Kleinkläranlage behandeltem häuslichen Abwasser in ein Gewässer

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Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Hinweis

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie am Ende des Dokumentes eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!

Zwingend notwendige Unterlagen

Für den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis werden folgende Anlagen benötigt, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Amtlicher Lageplan M 1:5.000 und M 1:1.000 (zwingend: Markierung der Abwasseranlage, der zugehörigen Anlageteile und der Abwasserleitung einschl. der Einleitungsstelle in den Vorfluter/Untergrund)
  • Gutachten eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (nur notwendig bei einem vereinfachten Verfahren nach Art. 70 BayWG*)

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

 

*Ein vereinfachtes Verfahren nach Art. 70 BayWG kann durchgeführt werden, wenn sich die Kleinkläranlage in einem bezeichneten Gebiet aus der Ortsteilliste befindet.

 

Ein Verfahren nach Art. 15 BayWG ist erforderlich, wenn sich die Kleinkläranlage oder Einleitungsstelle z. B. in einem Wasserschutzgebiet befindet oder nicht in der Ortsteilliste aufgeführt ist.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt, Sachgebiet 23.
E-Mail: wasser@landkreis-landshut.de

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

 

• mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder

 

• dem authega-Softwarezertifikat ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Informationen zur BayernID

Eine Verifizierung kann auch über das Unternehmenskonto durchgeführt werden. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich mit dem Unternehmenskonto-Zertifikat ausweisen.

 

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

 

Informationen zum Unternehmenskonto

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto oder Unternehmenskonto auszuweisen? Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Landshut.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut,
poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten

Angaben zum Vertreter der Organisation:

Angaben zum Vorhabensträger
Antragsteller
Angaben zum Standort der Kleinkläranlage
Angaben zur Einleitungsstelle in den Untergrund / oder in ein oberirdisches Gewässer
Art des Antrags

Link zu Rechtsgrundlagen:

  • BayWG: Art. 70
  • BayWG: Art. 15

* Hinweis:

Ein vereinfachtes Verfahren nach Art. 70 BayWG kann durchgeführt werden, wenn sich die Kleinkläranlage in einem bezeichneten Gebiet aus der Ortsteilliste befindet.

 

Ein Verfahren nach Art. 15 BayWG ist erforderlich, wenn sich die Kleinkläranlage oder Einleitungsstelle z. B. in einem Wasserschutzgebiet befindet oder nicht in der Ortsteilliste aufgeführt ist.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt, Sachgebiet 23.
E-Mail: wasser@landkreis-landshut.de

Dokumenten-Upload

Standort der Kleinkläranlage inkl. der zugehörigen Anlageteile und der Abwasserleitung sowie der Einleitungsstelle in den Vorfluter / Untergrund sind einzuzeichnen.

Es ist nur ein Upload von PDF-Dokumenten sowie Bildern im JPG- oder PNG-Format möglich.

Antragstellung per Post notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Landratsamt schicken.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie an dieser Stelle eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!

► Hilfe zur Online-Antragstellung

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