Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung

Hinweise

Für den Betrieb der Brunnenanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8, 10 WHG in
Verbindung mit Art. 15 BayWG (beschränkte Erlaubnis) erforderlich, die mit den erforderlichen
Unterlagen bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen ist. Die Unterlagen sind jeweils in
dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

Notwendige Unterlagen

Für diesen Antrag sind folgende Anlagen nötig, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Übersichtslageplan M 1 : 25.000 / 1 : 5.000
     

  • Flurkarte M = 1 : 1.000 bzw. 1 : 500
     

  • Zeichnerische Darstellung des Schichtenprofils mit Angaben über die Grundwasserverhältnisse
     

  • Ergebnisse und Auswertung des Pumpversuchs

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, die mit dem Wasserwirtschaftsamt
abzustimmen sind, z. B.:

  • Beweissicherungsmaßnahmen

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

 

• mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder

 

• dem authega-Softwarezertifikat ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Eine Verifizierung kann auch über das Unternehmenskonto durchgeführt werden. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich mit dem Unternehmenskonto-Zertifikat ausweisen.

 

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto oder Unternehmenskonto auszuweisen? Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Landshut.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut,
poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Organisationsbezogene Daten

Angaben zum Vertreter der Organisation:

Angaben zum Vorhabensträger
Antragsteller
Angaben zur Lage des / der Brunnen
Kurzbeschreibung des Vorhabens
Brunnenausbau
Filterstrecke
Filterkiesschüttung
Abdichtung
Pumpversuch
Abschlussbauwerk
Beantragte Entnahmemenge
Grundwasserbenutzung

Pumpe

Konkurrierende Nutzungen

Informationen zum Wasserschutzgebiet

Informationen zu den Trinkwasserversorgungsanlagen

Weitere Informationen

Erklärung
Dokumenten-Upload

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, die mit dem Wasserwirtschaftsamt
abzustimmen sind, z. B.:

Antragstellung per Post notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Landratsamt schicken.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.