Antrag auf Vorprüfung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung

Hinweise

Für die Entnahme von Oberflächenwasser oder Grundwasser (inkl. Uferfiltrat) ist eine
wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8, 10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG (beschränkte
Erlaubnis) erforderlich, die bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen ist.

 

Mit diesem Antrag wird im Vorfeld eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens die Prüfung beantragt, ob Oberflächenwasser (1. wasserwirtschaftliche Priorität) oder Uferfiltrat (2. wasserwirtschaftliche Priorität) zur Bewässerung genutzt werden kann. Die Entnahme von oberflächennahem Grundwasser stellt die 3.
wasserwirtschaftliche Priorität dar. Die für einen Antrag auf Erlaubnis ggf. weiteren erforderlichen
Unterlagen sind mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt abzustimmen.

 

Diese Vorprüfung ist einer Bohranzeige in jedem Fall beizulegen.

 

Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung bezüglich der benötigten Wasserentnahmemenge beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Klötzlmüllerstr. 3, 84034 Landshut, beraten zu lassen.

Notwendige Unterlagen

Für diesen Antrag werden folgende Anlagen benötigt, die am Ende des Antrags hochgeladen werden müssen:

  • Übersichtslageplan
     

  • Flurkarte

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

 

• mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder

 

• dem authega-Softwarezertifikat ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Eine Verifizierung kann auch über das Unternehmenskonto durchgeführt werden. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich mit dem Unternehmenskonto-Zertifikat ausweisen.

 

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto oder Unternehmenskonto auszuweisen? Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Landshut.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut,
poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Organisationsbezogene Daten

Angaben zum Vertreter der Organisation:

Angaben zum Vorhabensträger
Antragsteller
Angaben zum geplanten Bewässerungsvorhaben
Sonstiges
Zur Bewässerung vorgesehen Anbaufläche
Wasserbedarf für die Bewässerung

Möglichkeiten einer Oberflächenwasserentnahme

Oberirdisches Gewässer
Einzugsgebietgröße
Weitere Entnahmestellen
Bedeutende Flächen
Art der Bewässerung
Geplante Entnahmemenge
Rückhaltebecken

Fläche

Angaben zum Rückhaltebecken

Angaben zum erforderlichen Speicherraum

Angaben zum vorhandenen / realisierbaren Speicherraum

Uferfiltratgewinnung
Dokumenten-Upload

Antragstellung per Post notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Landratsamt schicken.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.