Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition

aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (§ 29 Abs. 2 WaffG)

Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Hinweise

  • Die beiliegende Anlage 24 "ANGABEN ZUM TRANSPORT" (PDF-Datei zum Download) ist (linksseitig) ausgefüllt diesem Antrag beizufügen.
  • Soll das Verbringen der Waffe/-n oder Munition durch einen oder mehrere andere EUMitgliedstaaten erfolgen, so wird hiermit darauf hingewiesen, dass ggf. auch nach dem Recht dieser Staaten vorherige Zustimmungspflichten oder Verbote vorliegen können. Achtung: Die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen werden waffenrechtlich wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt.
  • Der Transport darf nur durch Berechtigte im Sinne des WaffG erfolgen. Es sind hierbei alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die zu verbringenden Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen oder sie in unzulässiger Weise verwendet werden.
  • Eine Verbringungserlaubnis rechtfertigt lediglich den Grenzübertritt, nicht aber den Erwerb, Besitz und das Führen der Gegenstände bis zur oder ab der Grenze der BRD.
  • Die relevanten Anlagen finden Sie als Download.
  • Zollrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Weitere Informationen hier.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

 

• mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder

 

• dem authega-Softwarezertifikat ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Eine Verifizierung kann auch über das Unternehmenskonto durchgeführt werden. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich mit dem Unternehmenskonto-Zertifikat ausweisen.

 

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto oder Unternehmenskonto auszuweisen? Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Landshut.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut,
poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Antragsteller
Empfänger
Versender
Beschreibung der Waffen/Munition

Waffe/Munition

Entscheidung des Empfängerstaates

Vorherige Einwilligung

Erklärung

Antragstellung per Post/Email notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Landratsamt schicken.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

6. Alternativ können Sie das Dokument auch nach dem Unterschreiben auch einscannen und an waffenrecht@landkreis-landshut.de schicken

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.