Anzeige über Besitzwechsel von Schusswaffen/Schalldämpfern/Dekowaffen

 

Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Hinweise: 

 

Die Anzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb bzw. Überlass der Schusswaffe bzw. des Schalldämpfers zu erstatten bzw. die Waffenbesitzkarte oder den europäischen Feuerwaffenpass zu übersenden.

 

Bei Erwerb/Überlass von Dekowaffen ist eine Deaktivierungsbescheinigung vorzulegen.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich

 

• mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels oder

 

• dem authega-Softwarezertifikat ausweisen. In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

Eine Verifizierung kann auch über das Unternehmenskonto durchgeführt werden. Es kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn Sie sich mit dem Unternehmenskonto-Zertifikat ausweisen.

 

In diesem Fall können Sie den Antrag komplett online stellen.

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich über das Bürgerkonto oder Unternehmenskonto auszuweisen? Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den Antrag nach dem Online-Ausfüllen herunterladen und unterschreiben (die Daten werden nicht elektronisch übertragen). Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend per Post an das Landratsamt Landshut.

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut,
poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 0871 408-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. 
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Erwerber

Inhaber

Jagdschein

Waffenbesitzkarte

Europäischer Feuerwaffenpass

Überlasser

Waffenbesitzkarte

Europäischer Feuerwaffenpass

Angaben zu Schusswaffen

Folgende Schusswaffen sollen eingetragen werden:

Folgende Schusswaffen sollen ausgetragen werden:

Schusswaffe/Schalldämpfer/Dekowaffe

Antragstellung per Post notwendig

 

Für diesen Antrag ist aus rechtlichen Gründen eine Unterschrift erforderlich. Sie müssen den ausgefüllten Antrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Landratsamt schicken.

 

Dazu gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Ausgefüllten Antrag herunterladen (dazu auf "ausgefüllten Antrag herunterladen" klicken)

2. Dadurch wird eine PDF-Datei mit Ihren Antragsdaten erzeugt

3. Bitte drucken Sie diese Datei aus

4. Bitte unterschreiben Sie auf dem dafür vorgesehenen Feld am Ende Ihres Antrags

5. Schicken Sie uns den gesamten Antrag zu. Nutzen Sie dafür bitte das Anschreiben auf Seite 1.

 

Ihr Antrag wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Eine Antwort erhalten Sie über den Postweg.