Datenschutzhinweis — Anmeldung zur Ferienbetreuung (Ganztagsanspruch)
für Eltern / Sorgeberechtigte — ILE Holledauer Tor (Landkreis Landshut)
Im Folgenden finden Sie die Datenschutzhinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Anmeldung und Durchführung der Ferienbetreuung für den Ganztagsanspruch (Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027).
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung, Organisation und Durchführung der Ferienbetreuung (Ganztagsangebot) der ILE Holledauer Tor.
2. Verantwortliche Stelle (für die Datenerhebung)
Verantwortlich für die Verarbeitung ist:
ILE Holledauer Tor / zuständige Gemeinde oder Träger
Marktplatz 14
84076 Pfeffenhausen
Telefon: +49 (0)151 42470471 (Montag, Dienstag und Freitag 08:00–13:00 Uhr)
E‑Mail: eva-maria.fuchs@vg-furth.de
3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Tel.: 08703/9073‑2912
E‑Mail: datenschutz@landkreis‑landshut.de
4. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Zwecke der Verarbeitung:
- Durchführung der Anmeldung, Platzvergabe, Gruppenplanung und Betreuung im Rahmen der Ferienbetreuung; Organisation der Abrechnung und Notfallkommunikation.
- Sicherstellung des Wohlergehens und der Aufsichtspflicht (z. B. medizinische Hinweise, Notfallkontakte).
- Erfüllung von Dokumentations‑ und ggf. Meldepflichten gegenüber zuständigen Stellen.
Rechtsgrundlage:
- Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027; Rechtsgrundlage: Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) (als veranlassende Norm für den Ganztagsanspruch).
- Ergänzend kommen je nach Einzelfall Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche/vertragliche Maßnahmen), Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliche Aufgaben) oder Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (freiwillige Einwilligungen, z. B. für Fotoverwendung) in Betracht.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden, soweit erforderlich, an folgende Empfänger oder Kategorien von Empfängern übermittelt:
- Betreuende Fachkräfte und Teamleitungen der Ferienbetreuung;
- Externe Leistungs‑ oder Vertragspartner (z. B. Caterer), sofern zur Durchführung erforderlich;
- Verwaltungsstellen innerhalb des Trägers bzw. des Landratsamtes (z. B. Abrechnung, Jugendamt);
- Andere Jugendhilfeträger bzw. Sozialleistungsträger zur Klärung von Zuständigkeiten oder Kostenerstattung;
- Schulen, Horte und weitere Netzwerkpartner im Einzelfall;
- Notfallkontakte, Rettungsdienste oder behandelnde Ärzt*innen im medizinischen Notfall.
6. Übermittlung in Drittländer
Es findet keine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland statt.
7. Dauer der Speicherung / Aufbewahrungsfristen
„Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist und unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, gelten folgende übliche Fristen als Orientierung:
- Daten zur Abrechnung und Buchführung (z. B. Zahlungsbelege, Rechnungen): bis zu 10 Jahre;
- Organisatorische und teilnehmerbezogene Unterlagen (z. B. Anmeldeformulare, Teilnehmerlisten): in der Regel 3–6 Jahre nach Abschluss der Maßnahme;
- Besondere medizinische Informationen / Dokumentation von Zwischenfällen: solange wie zur Wahrung des Kindeswohls und ggf. zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen erforderlich; mindestens bis zum Ende des Betreuungszeitraums, ggf. länger — im Einzelfall nach Abstimmung mit der zuständigen Stelle
- Einwilligungserklärungen (z. B. Fotoeinwilligungen): bis zum Widerruf bzw. so lange, wie die Einwilligung gilt und die Dokumentation erforderlich ist.
Nach Wegfall des Speicherzwecks bzw. Ablauf der Fristen werden Daten gelöscht oder anonymisiert. Diese Fristen dienen als Orientierung; die konkrete Einordnung erfolgt nach dem Einheitsaktenplan und den Vorgaben der zuständigen Archiv‑/Verwaltungsstelle.“
8. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO);
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO);
- Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17, 18 DSGVO);
- Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit die Verarbeitung auf berechtigten Interessen beruht (Art. 21 DSGVO);
- Recht auf Datenübertragbarkeit, soweit anwendbar (Art. 20 DSGVO).
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die unter Punkt 2 genannte verantwortliche Stelle oder an die/den Datenschutzbeauftragte/n (Punkt 3).
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Bestimmte Angaben (z. B. Name des Kindes, Geburtsdatum, Notfallkontakte, medizinische Hinweise) sind erforderlich, damit die Anmeldung bearbeitet und die Betreuung sicher durchgeführt werden kann. Werden diese Daten nicht bereitgestellt, kann die Teilnahme Ihres Kindes an der Ferienbetreuung nicht gewährleistet werden.
10. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie einer Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung zugestimmt haben (z. B. Fotoveröffentlichungen), können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.