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Montag, Dienstag und Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr
eva-maria.fuchs@vg-furth.de

Bedarfsabfrage / verbindliche Anmeldung für schulische Ganztagsbetreuung - Ferienbetreuung 2026/27

 

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Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Hinweise

Um den Bedarf für eine Ferienbetreuung planen zu können, bitten wir Sie folgende Anmeldung vom 15.04. - 22.04.2026 verbindlich auszufüllen. Bitte kreuzen Sie nur die Wochen an, die nicht von Ihrer bereits gebuchten Betreuungseinrichtung abgedeckt werden. Auch Kinder, die keine Betreuungseinrichtung besuchen, haben die Möglichkeit eine Ferienbetreuung zu buchen. Ohne eine Anmeldung erlischt ihr rechtlicher Anspruch auf schulische Ganztagsbetreuung. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung verbindlich ist und mit einem Kostenaufwand für Sie als Eltern verbunden ist.

 

Die Ferienbetreuung findet in allen Betreuungseinrichtungen von Montag - Freitag von 07:30 - 15:30 Uhr statt und kann nur für diesen Zeitraum und für eine ganze Ferienwoche gebucht werden. Die Bringzeit ist von 07:30 - 08:00 Uhr und die Holzeit von 15:00 - 15:30 Uhr. Die Kosten betragen 225,- € pro Kind und Woche, exklusive Mittagessen. Das Mittagessen ist verbindlich. Die Kosten für das Mittagessen (ca. 25,- € pro Woche) müssen Sie vorläufig noch nicht überweisen, diese werden Ihnen kurzfristig vor Beginn der Betreuung entsprechend mitgeteilt.

 

Evtl. können zusätzliche Kosten für vor Ort angebotene Ausflüge und Material entstehen.

 

Die Angaben sind unter Vorbehalt. Je nach Anmeldezahlen behält sich der Veranstalter Änderungen bei den angegebenen Betreuungseinrichtungen, Öffnungszeiten, etc. vor.

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie am Ende des Dokumentes eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Josef-Neumeier-Allee 1, 84051 Essenbach, poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 08703 9073-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Antragsteller
Angaben zum Kind
Ferienbetreuung

In den Weihnachtsferien (24.12. - 31.12.2026) sowie in den Sommerferien (16.08. - 27.08.27) findet kein Betreuungsangebot statt, verbundweit geschlossen.

Bitte überweisen Sie die Kosten (225,- € pro Kind und Woche) bis zum 24.04.2026 auf das / die angegebenen Konten. Ihre Anmeldung(en) sind erst nach Eingang der Zahlung gültig, andernfalls erlischt Ihr Anspruch auf Ganztagsbetreuung in den Ferien!

Das Mittagessen ist verbindlich!

Datenschutz

Datenschutzhinweis — Anmeldung zur Ferienbetreuung (Ganztagsanspruch)

für Eltern / Sorgeberechtigte — ILE Holledauer Tor (Landkreis Landshut)

Im Folgenden finden Sie die Datenschutzhinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Anmeldung und Durchführung der Ferienbetreuung für den Ganztagsanspruch (Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027).


1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung, Organisation und Durchführung der Ferienbetreuung (Ganztagsangebot) der ILE Holledauer Tor.


2. Verantwortliche Stelle (für die Datenerhebung)

Verantwortlich für die Verarbeitung ist:
ILE Holledauer Tor / zuständige Gemeinde oder Träger
Marktplatz 14
84076 Pfeffenhausen
Telefon: +49 (0)151 42470471 (Montag, Dienstag und Freitag 08:00–13:00 Uhr)
E‑Mail: eva-maria.fuchs@vg-furth.de


3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Tel.: 08703/9073‑2912
E‑Mail: datenschutz@landkreis‑landshut.de


4. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung:

  • Durchführung der Anmeldung, Platzvergabe, Gruppenplanung und Betreuung im Rahmen der Ferienbetreuung; Organisation der Abrechnung und Notfallkommunikation.
  • Sicherstellung des Wohlergehens und der Aufsichtspflicht (z. B. medizinische Hinweise, Notfallkontakte).
  • Erfüllung von Dokumentations‑ und ggf. Meldepflichten gegenüber zuständigen Stellen.

Rechtsgrundlage:

  • Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027; Rechtsgrundlage: Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) (als veranlassende Norm für den Ganztagsanspruch).
  • Ergänzend kommen je nach Einzelfall Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche/vertragliche Maßnahmen), Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliche Aufgaben) oder Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (freiwillige Einwilligungen, z. B. für Fotoverwendung) in Betracht.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden, soweit erforderlich, an folgende Empfänger oder Kategorien von Empfängern übermittelt:

  • Betreuende Fachkräfte und Teamleitungen der Ferienbetreuung;
  • Externe Leistungs‑ oder Vertragspartner (z. B. Caterer), sofern zur Durchführung erforderlich;
  • Verwaltungsstellen innerhalb des Trägers bzw. des Landratsamtes (z. B. Abrechnung, Jugendamt);
  • Andere Jugendhilfeträger bzw. Sozialleistungsträger zur Klärung von Zuständigkeiten oder Kostenerstattung;
  • Schulen, Horte und weitere Netzwerkpartner im Einzelfall;
  • Notfallkontakte, Rettungsdienste oder behandelnde Ärzt*innen im medizinischen Notfall.

6. Übermittlung in Drittländer

Es findet keine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland statt.

 


7. Dauer der Speicherung / Aufbewahrungsfristen

„Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist und unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, gelten folgende übliche Fristen als Orientierung:

  • Daten zur Abrechnung und Buchführung (z. B. Zahlungsbelege, Rechnungen): bis zu 10 Jahre;
  • Organisatorische und teilnehmerbezogene Unterlagen (z. B. Anmeldeformulare, Teilnehmerlisten): in der Regel 3–6 Jahre nach Abschluss der Maßnahme;
  • Besondere medizinische Informationen / Dokumentation von Zwischenfällen: solange wie zur Wahrung des Kindeswohls und ggf. zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen erforderlich; mindestens bis zum Ende des Betreuungszeitraums, ggf. länger — im Einzelfall nach Abstimmung mit der zuständigen Stelle
  • Einwilligungserklärungen (z. B. Fotoeinwilligungen): bis zum Widerruf bzw. so lange, wie die Einwilligung gilt und die Dokumentation erforderlich ist.

Nach Wegfall des Speicherzwecks bzw. Ablauf der Fristen werden Daten gelöscht oder anonymisiert. Diese Fristen dienen als Orientierung; die konkrete Einordnung erfolgt nach dem Einheitsaktenplan und den Vorgaben der zuständigen Archiv‑/Verwaltungsstelle.“


8. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO);
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO);
  • Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 17, 18 DSGVO);
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung, soweit die Verarbeitung auf berechtigten Interessen beruht (Art. 21 DSGVO);
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, soweit anwendbar (Art. 20 DSGVO).

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die unter Punkt 2 genannte verantwortliche Stelle oder an die/den Datenschutzbeauftragte/n (Punkt 3).


9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Bestimmte Angaben (z. B. Name des Kindes, Geburtsdatum, Notfallkontakte, medizinische Hinweise) sind erforderlich, damit die Anmeldung bearbeitet und die Betreuung sicher durchgeführt werden kann. Werden diese Daten nicht bereitgestellt, kann die Teilnahme Ihres Kindes an der Ferienbetreuung nicht gewährleistet werden.


10. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie einer Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung zugestimmt haben (z. B. Fotoveröffentlichungen), können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

 

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie an dieser Stelle eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!

► Hilfe zur Online-Antragstellung

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