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Interessensbekundungsverfahren

Mitgliedschaft am Jugendhilfeausschuss 2026 - 2032

 

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Hilfe

Um Ihnen die Bedienung Ihres Online-Antrages zu erleichtern und vorab Fragen bezüglich Registrierung und Abwicklung zu klären, haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt.

 

Hilfe zur Online-Antragstellung

Hinweise

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie am Ende des Dokumentes eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO:

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Landshut, Josef-Neumeier-Allee 1, 84051 Essenbach, poststelle@landkreis-landshut.de, Tel. 08703 9073-0. Die Daten werden im Rahmen des obengenannten Zwecks erhoben. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz - Landratsamt Landshut. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses

 

Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und künftig aus 12 beratenden Mitgliedern zusammen.

 

 

Für die stimmberechtigten Mitglieder sind vorgesehen:

  • Landrat/Landrätin (Vorsitz)
  • 8 Kreistagsmitglieder
  • 6 Vertreter/innen im Kreisgebiet wirkender, anerkannter Träger

 

Für die beratenden Mitglieder sind unter anderem vorgesehen:

  • Leitung der Verwaltung des Jugendamtes
  • Jugend-, Familien- oder Vormundschaftsrichter/in
  • Vertreter/in aus dem Bereich der Schulen oder Schulverwaltung
  • Vertreter/in der zuständigen Arbeitsagentur und des zuständigen Jobcenters
  • Fachkraft aus einer hiesigen Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)
  • Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
  • Polizeibeamtin / Polizeibeamter
  • Vorsitz Kreisjugendring
  • 2 Vertretungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • 2 Vertretungen selbstorganisierter Zusammenschlüsse (vgl. § 4a SGB VIII)

 

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen Ihrer Interessensbekundung auch eine persönliche Stellvertretung benannt werden muss.

Daten zum Träger / der Institution der freien Jugendhilfe
Motivationsfragen

Eine Zusammenfassung Ihres Antrages (in Form einer PDF-Datei) können Sie an dieser Stelle eigenständig generieren und herunterladen, um Ihre Antragsstellung zu belegen. Bitte beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erfolgt keine automatische Übermittlung einer Zusammenfassung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse!

► Hilfe zur Online-Antragstellung

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