Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und künftig aus 12 beratenden Mitgliedern zusammen.
Für die stimmberechtigten Mitglieder sind vorgesehen:
- Landrat/Landrätin (Vorsitz)
- 8 Kreistagsmitglieder
- 6 Vertreter/innen im Kreisgebiet wirkender, anerkannter Träger
Für die beratenden Mitglieder sind unter anderem vorgesehen:
- Leitung der Verwaltung des Jugendamtes
- Jugend-, Familien- oder Vormundschaftsrichter/in
- Vertreter/in aus dem Bereich der Schulen oder Schulverwaltung
- Vertreter/in der zuständigen Arbeitsagentur und des zuständigen Jobcenters
- Fachkraft aus einer hiesigen Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)
- Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
- Polizeibeamtin / Polizeibeamter
- Vorsitz Kreisjugendring
- 2 Vertretungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- 2 Vertretungen selbstorganisierter Zusammenschlüsse (vgl. § 4a SGB VIII)
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen Ihrer Interessensbekundung auch eine persönliche Stellvertretung benannt werden muss.